24-Monate-Regelung:
die mit Veröffentlichung des Club Reports 1/2012 in Kraft getretene Anpassung des §5 der Zuchtordnung des CfBrH an die seit 23.Juni 2009 gültige Zuchtordnung des VDH besagt, dass vom Erscheinen des Club Reports 1/2012 an der aktuelle Wurf nicht früher als 24 Monate nach dem vorletzten Wurf fallen darf. Diese Regelung ersetzt die bis dahin gültige Regelung „Eine Hündin sollte nicht mehr als einen Wurf pro Kalenderjahr haben“.

Nach Rücksprache mit dem VDH besteht seit dem Erscheinen des Club Reports 2/2012 bei zahlenmäßig kleinen Würfen die Möglichkeit, einen Antrag auf Verringerung der 24-Monatsfrist zu stellen.

alle Dokumente hierzu bitte von der Hauptclubseite laden.

www.cfbrh.de